Verpackungsgesetz (VerpackG) — Unsere Compliance

Was ist das Verpackungsgesetz (VerpackG)?

Das deutsche Verpackungsgesetz verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen zur Registrierung im LUCID-Verpackungsregister und zur Beteiligung an einem dualen System. Ziel ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft.

Unsere LUCID-Registrierung

Baş Packaging ist ordnungsgemäß im LUCID-Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert.

LUCID-Registrierungsnummer: [Nummer einsetzen]
Systembeteiligung: [Name des dualen Systems]

Pflichten nach § 9 VerpackG

Als Hersteller erfüllen wir folgende gesetzliche Pflichten:

  • Registrierung im LUCID-Verpackungsregister vor dem ersten Inverkehrbringen
  • Systembeteiligung an einem zugelassenen dualen System
  • Jährliche Mengenmeldung an das duale System
  • Hinweis auf Rückgabe- und Sammelmöglichkeiten gemäß § 15 VerpackG

Hinweise für B2B-Kunden

Wenn Sie unsere Verpackungen als Erstinverkehrbringer in Deutschland verwenden, sind Sie nach § 7 VerpackG selbst zur Systembeteiligung verpflichtet. Baş Packaging stellt auf Anfrage alle relevanten Konformitätsdokumente bereit.

Rücknahme- und Verwertungspflichten

Für Industrieverpackungen bieten wir auf Anfrage Lösungen zur gesetzeskonformen Rücknahme und Verwertung an.

Kontakt für Compliance-Anfragen

E-Mail: contact@baspackaging.com — Betreff: VerpackG / LUCID Compliance

Baş Packaging ist im LUCID-Verpackungsregister der ZSVR registriert. Wir erfüllen alle Meldepflichten nach § 9 VerpackG und beteiligen uns an einem zugelassenen dualen System.

Wichtige Pflichten

  • Registrierung im LUCID-Verpackungsregister (§ 9 VerpackG)
  • Systembeteiligung an einem zugelassenen dualen System
  • Jahresmengenmeldung an das duale System
  • Vollständigkeitserklärung ab 80.000 kg Verpackungsvolumen
  • Hinweispflicht auf Rückgabemöglichkeit (§ 15 VerpackG)

Offizielle Quellen

Häufig gestellte Fragen