Verpackungsgesetz (VerpackG) — Unsere Compliance
Was ist das Verpackungsgesetz (VerpackG)?
Das deutsche Verpackungsgesetz verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen zur Registrierung im LUCID-Verpackungsregister und zur Beteiligung an einem dualen System. Ziel ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft.
Unsere LUCID-Registrierung
Baş Packaging ist ordnungsgemäß im LUCID-Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert.
LUCID-Registrierungsnummer: [Nummer einsetzen]
Systembeteiligung: [Name des dualen Systems]
Pflichten nach § 9 VerpackG
Als Hersteller erfüllen wir folgende gesetzliche Pflichten:
- Registrierung im LUCID-Verpackungsregister vor dem ersten Inverkehrbringen
- Systembeteiligung an einem zugelassenen dualen System
- Jährliche Mengenmeldung an das duale System
- Hinweis auf Rückgabe- und Sammelmöglichkeiten gemäß § 15 VerpackG
Hinweise für B2B-Kunden
Wenn Sie unsere Verpackungen als Erstinverkehrbringer in Deutschland verwenden, sind Sie nach § 7 VerpackG selbst zur Systembeteiligung verpflichtet. Baş Packaging stellt auf Anfrage alle relevanten Konformitätsdokumente bereit.
Rücknahme- und Verwertungspflichten
Für Industrieverpackungen bieten wir auf Anfrage Lösungen zur gesetzeskonformen Rücknahme und Verwertung an.
Kontakt für Compliance-Anfragen
E-Mail: contact@baspackaging.com — Betreff: VerpackG / LUCID Compliance
Baş Packaging ist im LUCID-Verpackungsregister der ZSVR registriert. Wir erfüllen alle Meldepflichten nach § 9 VerpackG und beteiligen uns an einem zugelassenen dualen System.
Wichtige Pflichten
- Registrierung im LUCID-Verpackungsregister (§ 9 VerpackG)
- Systembeteiligung an einem zugelassenen dualen System
- Jahresmengenmeldung an das duale System
- Vollständigkeitserklärung ab 80.000 kg Verpackungsvolumen
- Hinweispflicht auf Rückgabemöglichkeit (§ 15 VerpackG)